Barrierefreiheit im Web

Ich unterstütze Sie dabei, ihre Website rechtssicher und nutzerfreundlich nach den aktuellen Barrierefreiheitsstandards anzupassen. Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Österreich das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Was das bedeutet erkläre ich Ihnen hier:

Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und seine Auswirkungen auf Webseitenbetreiber

  • Digitale Barrierefreiheit: Websites und Apps müssen ab dem 28. Juni 2025 den Standards der WCAG 2.1 Level AA entsprechen.

  • Ausnahmen: Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. € Jahresumsatz) sind teilweise von den Anforderungen ausgenommen.

  • Übergangsfristen: Für bereits bestehende Produkte und Dienstleistungen können Übergangsfristen von bis zu 5 Jahren gelten.

  • Marktüberwachung: Das Sozialministeriumservice ist für die Kontrolle zuständig.

  • Ziel: Verbesserung der Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen.

Das hier ist zwar das Ende der Seite, aber es könnte auch der Anfang von etwas Neuem und Großartigem sein!